Aufnahmeantrag - Soldatenkameradschaft-Herbram

Soldatenkameradschaft Herbram 1871 e.V.
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Aufnahmeantrag
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder ehemalige Soldat ohne Rücksicht auf seinen innegehabten Dienstgrad oder seine ehemalige Dienststellung werden. Ebenso kann jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, Mitglied werden, soweit sie den Aufgaben und Zwecken des Vereines dienen will.
Ehrenmitglieder können vom Vorstand ernannt werden. Sie müssen sich um den Verein verdient gemacht haben. Die Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt.
Die Mitglieder verpflichten sich zu gegenseitiger kameradschaftlicher Achtung und sind bereit, soldatische Traditionen zu pflegen und zu fördern.

§ 4 Aufnahme neuer Mitglieder
Das Gesuch um Aufnahme in die Kameradschaft ist schriftlich oder
mündlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Dieser entscheidet auch über die Aufnahme.

Unser Mitgliedsbeitrag: Aktuell beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 20 Euro.
Aufnahmeantrag
Soldatenkameradschaft Herbram




Für eine Aufnahme in den Verein einfach den Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschreiben, dan beim geschäftsführenden Vorstand abgeben.
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